Gerichtliches Inkasso
Um Ihre Forderung nunmehr zwangsweise beim Schuldner geltend machen zu können,
muss ein vollstreckbarer Titel gerichtlich erwirkt werden.
Hierzu beauftragen wir in Ihrem Namen unsere im Inkassowesen sehr erfahrenen und
erfolgreichen Vertragsanwälte, die das gerichtliche Mahnverfahren und das sich
gegebenenfalls anschließende streitige/ordentliche Verfahren für Sie durchführen.
Die hierfür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rechtsanwaltsgebühren
sind vom Schuldner zu ersetzen. Sie werden von Ihnen lediglich vorfinanziert.
Mit dem im gerichtlichen Verfahren erwirkten Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid
oder Urteil) ist Ihre Forderung vor der Verjährung gesichert. Die Verjährung tritt dann erst
in 30 Jahren ein.
Während dieses gesamten Zeitraums kann auf dem Wege der Zwangsvollstreckung gegen
Ihren Schuldner vorgegangen werden. Dies geschieht in unserer anschließenden
Bearbeitungsstufe, dem nachgerichtlichen und Überwachungsinkasso.
Faktura -/ Debitorenmanagement
Vorgerichtliches Inkasso
Gerichtliches Inkasso
Nachgerichtliches und Überwachungsinkasso