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Primus Inkasso Düsseldorf
Gerichtliches Inkasso

Um Ihre Forderung nunmehr zwangsweise beim Schuldner geltend machen zu können, muss ein vollstreckbarer Titel gerichtlich erwirkt werden.

Hierzu beauftragen wir in Ihrem Namen unsere im Inkassowesen sehr erfahrenen und erfolgreichen Vertragsanwälte, die das gerichtliche Mahnverfahren und das sich gegebenenfalls anschließende streitige/ordentliche Verfahren für Sie durchführen.

Die hierfür nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anfallenden Rechtsanwaltsgebühren sind vom Schuldner zu ersetzen. Sie werden von Ihnen lediglich vorfinanziert.

Mit dem im gerichtlichen Verfahren erwirkten Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid oder Urteil) ist Ihre Forderung vor der Verjährung gesichert. Die Verjährung tritt dann erst in 30 Jahren ein.

Während dieses gesamten Zeitraums kann auf dem Wege der Zwangsvollstreckung gegen Ihren Schuldner vorgegangen werden. Dies geschieht in unserer anschließenden Bearbeitungsstufe, dem nachgerichtlichen und Überwachungsinkasso.


Faktura -/ Debitorenmanagement

Vorgerichtliches Inkasso

Gerichtliches Inkasso

Nachgerichtliches und Überwachungsinkasso
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