Nachgerichtliches und Überwachungsinkasso
Jetzt wird die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben. Es werden
Gerichtsvollzieher beauftragt, Konten- und Einkommenspfändungen sowie
gegebenenfalls Pfändungen in Immobilien bewirkt. Sämtliche hierfür anfallenden Kosten
werden bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung von uns vorfinanziert.
Stellt sich dabei heraus, dass die Forderung zeitweilig uneinbringlich ist, wird sie bis zur
Zahlung durch den Schuldner oder zu ihrer Verjährung (30 Jahre) in unser Überwachungsinkasso übernommen.
In regelmäßigen Abständen wird der Schuldner zur Zahlung aufgefordert. Turnusmäßig
werden Veränderungen von zum Beispiel Wohnort, Arbeitgeber und Einkommens- und
Vermögensverhältnissen überprüft. Ergeben sich hierbei neue Zugriffsmöglichkeiten,
werden sofort erneut Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Aufgrund der durch die vorangegangene Titulierung erfolgten Verlängerung der
Verjährungsfrist auf 30 Jahre ist das langfristige Überwachungsinkasso auch bei zeitweilig
uneinbringlichen Forderungen wirtschaftlich sinnvoll.
Faktura -/ Debitorenmanagement
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